Spenden
Hinweise
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Abschnitt A, Nr. 7 der Anlage 1 zu § 48 EStDV), laut Freistellungsbescheid vom 25. November 2009,
Steuernummer: 27/632/50213
Bei Spenden bis 200 € gilt bei Zahlung per Lastschrift und PayPal sowie bei einer individuellen Online-Überweisung der nachstehende Vordruck als vereinfachter Spendennachweis (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV). Bei einer Überweisung per Zahlschein ist der abgestempelte Einzahlungsbeleg die Spendenbescheinigung.
Ab einem Spendenbetrag von 200 Euro senden wir Ihnen automatisch eine Zuwendungsbestätigung zu.
(Vereinfachter Spendennachweis zum Download)
