In Rechtssachen sicherer!
Die Blindenfreunde sind die Initiatoren des ersten deutschen „Rechtsberaters für Blinde und schwerst sehbehinderte Menschen“. Seit 1972 geben wir das Nachschlagewerk „Der Blinde im geltenden Recht“ heraus, das Betroffenen Unterstützung auf Basis der aktuellen Rechtslage bietet. Das Werk enthält praktische Tipps, wie Blinde und Sehbehinderte zu ihrem Recht kommen.
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